Unsere Leistung
Unsere Architektenleistungen beruhen auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Diese sind in die folgenden 9 Stufen eingeteilt:
Schritt 1: Grundlagenermittlung
Wenn Ihnen ein Grundstück zur Realisierung Ihres Bauprojektes zur Verfügung steht, möchten Sie sicherlich wissen, was und wie Sie bauen dürfen.
Als Erstes helfen wir Ihnen die Aufgabenstellung nach Ihren Vorgaben zu klären. Hierfür werden wir den Bebauungsplan Ihres Grundstückes und die amtlichen Einschränkungen genau studieren.
Über eine gemeinsame Ortsbesichtigung stellen wir eine Standortanalyse zusammen. Zusammen mit dem Beschaffen von Bestands- und Archivunterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind, präsentieren wir Ihnen persönlich die Ergebnisse unserer ersten Untersuchungen.
Schritt 2: Vorplanung
Es werden gemeinsam die Zielvorstellungen für Ihr Bauprojekt definiert. Hier spielen Baukosten, Bauzeiten, Vorschriften der Behörden, städtebauliche Gestaltung und nachbarliche Zustimmungen eine große Rolle.
Sobald das Ziel greifbar ist, bringen wir dieses als Entwurfsskizzen und Kostenschätzungstabellen zu Papier.
Schritt 3: Entwurfsplanung
Jetzt werden die Entwurfsskizzen detailliert ausgearbeitet.
Unser Programm – Archline XP – bietet Ihnen einen 3D-Flug ins und um Ihr Objekt, damit Sie die Möglichkeit haben, gestalterische Entscheidungen besser treffen zu können.
Die Gestaltung und Qualität Ihres Objektes wird in einer Baubeschreibung zusammengefasst.
Um die Genehmigungsfähigkeit der Planung Ihres Objektes zu sichern, wird hier Kontakt mit dem zuständigen Bauordnungs- und Planungsamt von uns aufgenommen.
Wir sind nun so weit, dass wir die Kostenschätzung in einer detaillierten Kostenberechnung umwandeln können. Die Kostenberechnung wird über die Zusammenstellung der Mengen und Massen der zu verwendenden Baustoffe und Einheitspreise ermittelt.
Die Bauzeitplanung wird von uns geschätzt und Ihnen bereitgestellt.
Schritt 4: Genehmigungsplanung
Der Bauantrag, zusammen mit sämtlichen Berechnungen, Nachweisen und Planungsunterlagen wird gemeinsam freigegeben und bei der zuständigen Behörde 3-fach eingereicht.
Während der Prüfung kann es dazu kommen, dass einige Ergänzungen notwendig sind. Hier ist unsere Zusammenarbeit selbstverständlich.
Schritt 5: Ausführungsplanung
Die genehmigte Planung muss jetzt für die Bauausführung gezeichnet werden. Hier werden Details gemeinsam mit Ihnen aufgrund der Kostenoptimierung und gewünschten Ausführungsweise abgestimmt.
Der Bauzeitenplan wird dementsprechend angepasst.
Schritt 6: Vorbereitung der Vergabe
Das Projekt muss jetzt kostenmäßig konkretisiert werden. Dafür sind Angebote von Gewerken notwendig. Um vergleichbare Angebote einzuholen, müssen die Leistungen genauer beschrieben werden. Hierfür werden Leistungsverzeichnisse erstellt und über einen Vergabeterminplan an die Baufirmen verschickt.
Schritt 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Wenn uns mehrere Angebote für die einzelnen Leistungsverzeichnisse vorliegen, bereiten wir einen Preisspiegel für Sie vor. So können Sie sich einen Überblick über die Preise verschaffen und sich für eine Firma entscheiden.
Hier spielt unsere Erfahrung mit diversen Firmen eine große Rolle, so dass wir Ihnen unsere Empfehlungen auf den Weg geben können.
Nachdem eine Entscheidung getroffen wurde, wird von uns einen VOB-Vertrag vorbereitet und die Arbeiten an die von Ihnen gewählte Firma vergeben.
Schritt 8: Bauüberwachung
Die Arbeiten am Bau sowie die Einhaltung des Bauzeitenplans müssen regelmäßig koordiniert und überwacht werden.
Unserer Bauleiter kümmert sich hier um Alles (Alles evtl. klein schreiben?).
Die Baustellenbesuche werden über eine Fotodokumentation und Zeiterfassungstabelle festgehalten. Die Rechnungen der einzelnen Firmen werden von uns maßlich und vertraglich kontrolliert und zur Zahlung an Sie freigegeben.
Eine regelmäßige Kostenkontrolle gegenüber der Kostenberechnung ist von hoher Wichtigkeit.
Die Bauabnahmen erfolgen nach und nach, Mängel werden angezeigt und behoben, Schlussrechnungen werden geprüft und freigegeben, so dass Ihr Bauvorhaben für eine Übergabe bereit ist.
Schritt 9: Objektbetreuung
Gewerke sind verpflichtet, eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach VOB zu liefern. Wenn innerhalb dieser Frist Mängel auftreten, werden diese von uns über eine Objektbegehung an die dafür zuständigen Firmen gemeldet. Bis zur Behebung dieser Mängel ist unsere Begleitung selbstverständlich.